Förderung von Modernisierungsmaßnahmen zum Einbruchschutz

Auch im Jahr 2017 gibt es wieder staatliche Förderung für Modernisierungsmaßnahmen zum Einbruchschutz und für barrierereduzierende Umbauten:

  • Wer Maßnahmen zum Einbruchschutz an einem bestehenden Wohngebäude oder einer Eigentumswohnung durchführen lässt, erhält je nach Höhe der Investitionskosten Zuschüsse von mind. 200 Euro bis max. 1.500 Euro.
  • Wer zusätzlich Maßnahmen zur Barrierereduzierung umsetzt (Kombiantrag), erhält einen erhöhten Zuschuss je nach Höhe der Investitionskosten von mind. 200 Euro bis max. 6.250 Euro (siehe Informationen zum Programm “Altersgerecht umbauen” auf der Internetseite der KfW).
  • Der Mindestinvestitionsbetrag für die Summe aller Maßnahmen liegt bei 2.000 Euro.
  • Bei allen Maßnahmen sind sowohl Materialkosten als auch Handwerkerleistungen förderfähig.

Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite der KfW zum Einbruchschutz.

Für nähere Informationen zum Förderprogramm stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Vor allem aber bieten wir Ihnen eine fachgerechte Ausführung aller Arbeiten Ihres Umbaus, sei es die Auswahl, Lieferung und fachgerechter Einbau einbruchhemmender Türen und ebenso die Arbeiten für barrierereduzierende Umbauten. Spezielle Anpassungen und Arbeiten wie Ausbau und Entsorgung alter Türen übernehmen wir selbstverständlich gleich mit.


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